Das neue Verbot von Doppelbestrafungen bei Steuerhinterziehung gilt auch rückwirkend für bereits verurteilte Steuersünder. Dies entschied der Oberste Gerichtshof am Dienstag.
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Das neue Verbot von Doppelbestrafungen bei Steuerhinterziehung gilt auch rückwirkend für bereits verurteilte Steuersünder. Dies entschied der Oberste Gerichtshof am Dienstag.